§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Die erweiterte Vorstandschaft legt die Gebühren im Zusammenhang mit der Beitragszahlung fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge ab 01.01.2017
Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe/Monat |
01 | Kinder bis einschließlich 14 Jahre | 2,50 € |
02 | Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre | 2,50 € |
03 | Erwachsene über 18 Jahre | 3,50 € |
04 | Familien | 7,50 € |
05 | Schüler und Studenten bis 27 Jahre | 2,50 € |
06 | Ehrenmitglieder | 0,00 € |
07 | Fördernde Mitglieder (passiv) | 3,00 € |
1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Der monatliche Beitrag wird nach Vereinseintritt im Voraus für das jeweilige (restliche) Kalenderjahr erhoben.
2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 05 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Gesamtvorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 05. Eine Änderung der Bankverbindung ist in jedem Fall unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel durch Einzugsermächtigung im ersten Quartal eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
5. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
6. Bei Mahnungen oder Rücklastschriften werden folgende Gebühren erhoben:
Gebührenart | Gebührenhöhe |
Erste Mahnung | 0,00€ |
Zweite Mahnung | 5,00€ |
Jede weitere Mahnung | 6,00€ |
Rücklastschrift | 3,00€ |
7. Die erweiterte Vorstandschaft hat das Recht, Mitglieder welche den Beitrag nicht nach der zweiten Mahnung entrichtet haben, aus dem Verein auszuschließen.
8. Finanziell schlechter gestellte Mitglieder haben die Möglichkeit schriftlich den Antrag auf eine Beitragsminderung zu stellen. Über die Bewilligung des Antrages und Höhe der Beitragsminderung entscheidet die erweiterte Vorstandschaft.
§ 4 Gebühren
Die erweiterte Vorstandschaft entscheidet, ob:
1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme, Turnfestteilnahme, usw.) gesonderte Gebühren erhoben werden können, die im Einzelnen festzulegen sind.
2. Für besonders kostenintensive Sportgruppen (z.B. Wettkampfgruppen) zusätzliche Gebühren erhoben werden können, die im Einzelnen festzulegen sind.
3. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Bank: Landesbank Sigmaringen Bank: Volksbank Bad Saulgau e.G.
BLZ: 653 510 50 BLZ: 650 930 20
Konto: 20839 Konto: 8196001
Verwendungszweck: Name, Vorname des Mitgliedes
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 SEPA Lastschriftmandat (Gläubiger ID: DE 22 ZZZ 00000109086)
Die Beiträge werden unter der Mandatsrefenz Nr. (entspricht der Mitgliedsnummer), die von der Mitgliederverwaltung vergeben wird eingezogen. Der Einzug erfolgt für Bestandsmitglieder einmal jährlich am 15. April. Beiträge für Neumitglieder ab diesem Datum werden am 30. Nov. des jew. Jahres abgebucht. Sollte eines dieser Daten auf ein Wochenende fallen, erfolgt die Abbuchung am darauffolgenden Werktag.
Diese Beitragsordnung wurde an der Mitgliederversammlung am 22.04.2016 einstimmig beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.